Haftpflichtversicherung für Flugmodellpiloten- neu 2003
Der HLB- Modellflug bietet für die aktiven HLB- Mitglieder seiner Vereine eine Haftpflichtversicherung für Flugmodellpiloten an, die weltweit gültig ist. Voraussetzung ist, dass betreffendes Mitglied auch für die Vereinshaftpflichtversicherung (s.o.) gemeldet ist.
- Deckungssumme
Die Deckungssumme beträgt je Schadenereignis 1.500.000 EUR (3.000.000 EUR) pauschal für Personen- oder Sachschäden.
- Deckungsumfang
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch von Flugmodellen sowie auf die Bedienung mit den dazugehörigen Fernsteueranlagen durch alle berechtigten Personen. Die Teilnahme an Wettbewerben und an öffentlichen Veranstaltungen ist eingeschlossen. Soweit auf nicht genehmigungspflichtigem Gelände geflogen wird, besteht Versicherungsschutz nur, wenn die jeweils gültigen Richtlinien eingehalten werden (Achtung: Hangflug ab 5 kg). Mitversichert ist der Gebrauch von vereinseigenen Startwinden für Segelflugmodelle sowie Schleppflüge. Schäden an den geschleppten Flugmodellen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Haftung bei in Betrieb befindlichen Flugmodellen richtet sich nach den Paragraphen 33 ff. des LuftVG (Gefährdungshaftung). Danach muss sich auch der Halter des Flugmodells, der den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat, nach den Vorschriften des LuftVG § 41, Abs. 1, Satz 1 die Betriebsgefahr seines Flugmodells anspruchmindernd anrechnen lassen mit der Folge, dass beispielsweise bei Frequenzschäden generell maximal nur 3/4-tel, bei anderen Schäden u.U. sogar nur 2/3-tel des Schadens ersetzt werden.
- Versicherungsbeiträge
Flugmodelle bis 25 kg sind pro Person mit 16,00 EUR (26,00 EUR) jährlich zu versichern. Düsen oder Raketenmodelle bis 25 kg sind auf Anfrage jährlich zu versichern. Richtwerte für die Beiträge sind 35,00 EUR (58,00 EUR). – diese gelten inklusive der Flächenmaschinen
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