Beitragsordnung
| Aktive Mitglieder |
EUR/Jahr |
| unter 14 Jahren |
30,00 € |
| über 14 bis unter 18 Jahren |
50,00 € |
| ab 18 Jahren (incl. HLB-Vers.) |
100,00 € |
| ab 18 Jahren (exl. HLB-Vers.) |
50,00 € |
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| Passive Mitglieder jeder Altersstufe |
25,00 € |
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| Ehrenmitglieder |
0,00 € |
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| Aufnahmegebühren |
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| unter 14 Jahren |
0,00 € |
| über 14 bis unter 18 Jahren |
50,00 € |
| ab 18 Jahren |
300,00 € |
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| Gastflieger |
5,00 €/Tag |
Maßgebend für die Zuordnung zu den Altersstufen ist das Alter am 01.01. eines Jahres.
- Neumitglieder werden automatisch und obligatorisch über den dem HLB angeschlossenen KLC versichert. Die Modellflug-Halterhaftpflichtversicherung von nicht über den HLB versicherten Alt-Mitgliedern muss mind. 3,0 Mio € betragen und separat nachgewiesen werden.
- Für Neumitglieder ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung bei Eintritt in den KLC obligatorisch. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im November eines jeden Jahres eingezogen.
- Rückständige Beiträge werden schriftlich angemahnt. Je Mahnung werden dem Mitglied € 3,00 an Mahngebühren zzgl. der anfallenden Bankgebühr in Rechnung gestellt.
- Der Austritt aus dem Verein ist jeweils zum 31. Dezember eines Jahres möglich. Die Kündigung der Mitgliedschaft zum Jahresende muss spätestens zum 20. September eines Jahres schriftlich dem Vorstand vorliegen. Die bis zum Austrittstermin fälligen Beiträge sind bis zum Ende der Zugehörigkeit voll zu entrichten.
- Die Beitrags- und Gebührenordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Kelkheim, 01.05.2010 Der Vorstand des KLC |
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